Freeride Center
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bezahlung
Melden Sie sich bitte mittels dem Online-Anmeldeformular für Ihr ausgesuchtes Angebot an. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit und garantiert Ihnen einen freien Platz. Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Nach deren Erhalt bitten wir Sie um eine Anzahlung von 50%. Der Rest wird 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Freeride Center Sölden (auch dann, wenn Sie sich mündlich oder telefonisch angemeldet haben).
2. ProgrammÄnderungen
Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor aus Gründen wie Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse oder mangelnder Kondition der Teilnehmer das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Zustimmung auf dem Anmeldeformular mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet bzw. rückerstattett.
3. Versicherung
Wir verfügen als bewilligte Skischule über eine umfassende Haftpflichtversicherung. Alle unsere Guides sind staatlich geprüfte Bergführer bzw. Skiführer, und/oder staatlich geprüfte Skilehrerer oder Diplomsnowboardlehrer. In unserer Skischule arbeiten ausschliesslich geprüfte SkilehrerInnen. Im übrigen sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen.
4. Stornierung durch den Kunden
Bei Abmeldungen bis 21 Tage vor Angebotsbeginn fallen 30% des Angebotspreises an. Bei noch späterer Abmeldung fallen 60% des Angebotspreises an. Bei Abmeldung von einer Veranstaltung von 5 Tagen oder weniger vor Beginn eines Angebots, fallen 100 % des Angebotspreises zu Lasten des Kunden an. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung des Kurses kann keine Rückerstattung erfolgen.
5. Stornierung durch den Veranstalter
Beteiligen sich an einem Angebot zu wenig Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalten), die eine Durchführung des Angebots verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6. Mindestteilnehmerzahl
Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Selbstverständlich erstatten wir dann alle schon geleisteten Bezahlungen in voller Höhe zurück. Möchten sie dennoch die Durchführung des Angebots wünschen, werden wir ihnen ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Sind sie mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande.
7. Haftung
Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden vom Veranstalter oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden sind. Für Handlungen des Angebotsleiters haftet der Veranstalter nur, soweit dieser in Verrichtung seiner Leittätigkeit schuldhaft handelt. Wir wollen ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede Art von Bewegung im alpinem Gelände, ein gewisses Restrisiko mit sich bringt. Jeder staatl. Berg und Skiführer versucht in jeder Situation dieses Restrisiko so gering wie möglich zu halten, dennoch ist ein Unfall nie ausgeschlossen. Mit der Buchung eines Angebotes akzeptieren sie dieses Restrisiko.
8. Veranstalter
Veranstalter ist das Freeride Center Morandell mit Sitz in Längenfeld, Tirol.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllung ist Silz. Es wird österreichisches Recht vereinbart.